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Geht es um die Vorbereitung von notariell zu beurkundenden Verträgen oder die Prüfung eines Entwurfes, den Sie unterschreiben sollen? Egal, ob es sich um Kaufverträge, Eheverträge, Erb- oder Erbauseinandersetzungsverträge handelt, denken Sie daran: Der Notar ist der, der neutral zu beurkunden hat. Er darf nicht einseitig die Interessen einer Seite vertreten.

Ganz einseitig nur Ihre Interessen im Auge haben darf nur Ihr eigener Anwalt. Genau deshalb sollten Sie jeden Vertrag, bevor Sie Ihre Unterschrift geben, durch Ihren Anwalt prüfen lassen.

Gerne sichten wir Vertragsentwürfe und sorgen dafür, dass Ihnen nicht deswegen, weil allzu schnell eine "übliche" Formulierung gewählt wurde, später ein erheblicher finanzieller Nachteil entsteht.